Der Freitod schwerkranker Bewohner ist nicht in allen Pflegeeinrichtungen erlaubt: "Die Heime sollen selbst entscheiden, ob sie den assistierten Suizid zulassen"
Basisinformationen
Titel:
Der Freitod schwerkranker Bewohner ist nicht in allen Pflegeeinrichtungen erlaubt: "Die Heime sollen selbst entscheiden, ob sie den assistierten Suizid zulassen"
Erscheinungsangaben:
Curaviva - Verband Heime und Institutionen Schweiz, 2017
Medium/Format:
Text/PDF
Enthalten in:
Curaviva : Fachzeitschrift; 88, 11 (2017), S. 28
Bereitgestellt durch:
Schweizerische Nationalbibliothek